Das Prüfprotokoll hat die Funktion, alle Zertifikate (Absender, Empfänger, Intermediär etc.) auf Gültigkeit zu überprüfen. Wie das Urteil vom 11.11.2020 (OVG 6 S 49/20) OVG Berlin-Brandenburg nochmals klar dargestellt hat, handelt es sich bei dem Prüfprotokoll nicht um einen Zustellnachweis. Ein positives Ergebnis eines Prüfprotokolls sagt also nichts darüber aus, ob und wie die Zustellung einer beA-Nachricht (weder beA-intern noch im EGVP erfolgt ist). Die Zustellung kann nur durch eine positive (fehlerfreie) Zustellungsantwort nachgewiesen werden. Die Zustellantwort befindet sich in der Webansicht des beA-Webportals. In dem Bereich „EGVP-Statusinformation“. Hier finden sich für jeden Empfänger die Informationen zum Übermittlungsstatus der beA-Nachricht dargestellt.
Zu dem, was das Prüfprotokoll auszusagen vermag, zählt die Verifizierung der Gültigkeit dieser Informationen:
- sicheren Übermittlungsweg erfolgte und ein VHN (vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis)
- Prüfung der Gültigkeit von qualifizierten elektronischen Signaturen (qeS)
- Prüfung der gesendeten Dateien

1. Prüfprotokoll in jur|nodes
Das Prüfprotokoll, das Sie auch in der beA-Weboberfläche angezeigt bekommen, finden Sie zur Einsicht immer ganz oben in einer beA-Nachricht in jur|nodes. Sie erkennen diese systemseitige positive Überprüfung der Absenderzertifikate und Signaturen an dem Vermerk „Nachricht geprüft“ und dem grünen Check-Symbol:

Mit einem Klick auf „Zum Prüfbericht“ wird Ihnen das gesamte Prüfprotokoll ausführlich angezeigt. Wir bitten Sie, den Prüfbericht immer nochmal aufzurufen und sich anhand der grün unterlegten Textpassagen zu vergewissern, dass alle Prüfbestandteile korrekt erfasst wurden. Der Prüfbericht bleibt an Ihrer beA-Nachricht gespeichert; der Prüfbericht muss also nicht noch separat heruntergeladen und abgelegt werden.
Hinweis: Im Prüfprotokoll werden Uhrzeit und Datum im Format der UTC (koordinierte Weltzeit) angezeigt und weichen daher bei der Uhrzeit um zwei Zeitstunden von der Zeitzone Berlin ab. Dies ist korrekt und stellt kein Problem dar.
Über einen Klick auf „Erneut Validieren“ lösen Sie bei Bedarf die systemseitige Überprüfung des Berichts erneut aus.
Zur inhaltlichen Erläuterung der einzelnen Prüfungsbestandteilen des Berichts, konsultieren Sie das beA-Anwenderhandbuch.
2. Zusatzdaten
Einer jeden beA-Nachricht, die Sie über jur|nodes versenden oder empfangen, hängen folgende zusätzliche Informationen an:
- Visitenkarte
- Zustellnachweise (Laufzettel)
- Journal

In der „Visitenkarte“ finden Sie fakultativ Informationen über den Absender. Achtung: Hierbei handelt es sich nicht um einen offiziellen Nachweis zur vertrauenswürdigen Herkunft.

Unter „Zustellnachweise„, den sogenannten „Laufzetteln“, können Sie bei für beA-Nachrichten, die Sie versendet haben, im Nachrichtenordner „Gesendet“ den Verlauf der eEB nachvollziehen:

Im „Journal“ finden Sie die Aufstellung des gesamten Übermittlungswegs samt aller Aktionszeitpunkte chronologisch gelistet:
