Derzeit ist eine rein digitale Fristführung dem BGH nach nur dann denkbar, wenn durch andere geeignete Maßnahmen eine der papiergebundenen Fristführung gleichwertige Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Fristenkontrolle gewährleistet sei. Welche diese geeigneten Maßnahmen sein könnten, lässt der BGH jedoch leider offen.
Wir stellen Ihnen an dieser Stelle zwei Methoden vor, die nach unserer Auffassung möglich und sinnvoll einsetzbar sind*.
Fristenkontrollblatt erstellen
Eine Möglichkeit zur Fristenkontrolle ist der tägliche Ausdruck eines Fristenkontrollblatts. Hierdurch wird das digitale Fristenbuch in die analoge Welt zurückgeholt. jur|nodes unterstützt Sie bei diesem Vorgang, indem dies durch einen einzigen Klick im Digitalen Fristenbuch durchgeführt werden kann.
- Öffnen Sie zuerst das Fristenbuch über den Eintrag „Fristenbuch“ (1) in der linken Seitenleiste.
- Klicken Sie auf den Button „Fristen drucken“ (2).

Nach dem Klick wird automatisch ein Kontrollausdruck erstellt, den Sie ausdrucken können. Der Kontrollausdruck enthält bereits Kontrollkästchen auf der rechten Seite, die Sie zur Dokumentation einer erfolgreichen Prüfung verwenden können.
Paralleles Führen eines analogen Fristenbuchs
Eine weitere Möglichkeit besteht darin parallel ein analoges Fristenbuch zu führen. Dies ist mit einem höheren Aufwand verbunden, kann jedoch im Haftungsfall von Vorteil sein.
*Es handelt sich bei diesem Artikel, um eine Auffassung der Autoren und nicht um eine rechtssichere oder rechtsverbindliche Auskunft. Bitte prüfen Sie stets individuell für Ihre Kanzlei, wie Sie mit den vorhandenen Haftungsrisiken und Sorgfaltspflichten umgehen müssen. Sobald ein Verfahren für die rein digitale Fristführung bekannt ist und durch ein Urteil des BGH bestätigt ist, werden wir dieses in jur|nodes implementieren.