Mit seiner integrierten beA-Schnittstelle bietet Ihnen jur|nodes die Möglichkeit, beA-Nachrichten ohne Umwege direkt aus dem System zu versenden. Dabei gilt der Versand aus dem eigenen Postfach als sicherer Übermittlungsweg. In manchen Fällen werden aber Signaturen benötigt. Im Folgenden möchten wir Ihnen die Möglichkeiten hierzu und den Versand im beA ohne Signatur über den sicheren Übermittlungsweg erläutern.
1. Versand ohne Signatur mit sicherem Übermittlungsweg
Sendet der Postfachinhaber beA-Nachrichten aus seinem eigenen Postfach mit der persönlichen beA-Karte oder Softwarezertifikat, so der Versand als sicherer Übermittlungsweg gilt, da ein vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis (VHN) angebracht wird.
Das beA signiert in diesem Fall Ihre Nachricht und bestätigt, dass diese von Ihnen persönlich versendet wurde. Aus diesem Grund, darf die persönliche beA-Karte/Softwarezertifikat auch nicht an andere Personen weitergegeben werden (§ 26 RAVPV).
Beim Versand mit einem vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis (VHN) ist eine einfache Signatur ausreichend für die ordentliche Gerichtsbarkeit (§ 130a ZPO Abs. 3) und die Vorschriften der besonderen Gerichtsbarkeiten (§ 46c ArbGG Abs. 3, § 65a SGG Abs. 3, § 55a VwGO Abs. 3, § 52a FGO Abs. 3)
In einigen Fällen ist jedoch eine qualifizierte elektronische Signatur explizit vorgeschrieben. Entweder bei materiell-rechtlich Vorschriften (bspw. bei einer arbeitsrechtlichen Kündigung, für die das Schriftformerfordernis gilt) oder aus prozessualen Vorschriften (bspw. § 3a Abs. 2 VwVfg oder § 26 a Abs. 2 SGB I). In diesem Fall bietet Ihnen jur|nodes die folgenden beiden Optionen, um auf diese Anforderung zu reagieren:
- Signaturen mit QES-Zertifikaten auf der Smartcard
- BNotK-Fernsignatur
Um mehr über die Signatur-Möglichkeiten in jur|nodes zu erfahren, lesen Sie bitte folgenden Artikel: Dokumente Signieren